26.01.2026
Mit Urteil vom 25.09.2024 (XI R 19/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) im Fall eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss.
Der BFH begründet diese Ansicht laut Bundesfinanzministerium mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1a Satz 1 UStG. Wie das Ministerium mitteilt, wird die Verwaltungsauffassung an diese Rechtsprechung angepasst – und der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses 3 entsprechend geändert.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.01.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045