21.01.2026
Verbraucher können sich jetzt der Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen unzulässiger Preiserhöhung anschließen. Das teilten die Verbraucherschützer am 13.01.2026 mit.
Im Sommer 2022 erhöhte Amazon den Preis für das Prime-Abonnement. Die Verbraucherzentrale NRW hält die Erhöhung für rechtswidrig. Deshalb reichte sie im Dezember 2025 vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Abhilfeklage ein (I-13 VKl 1/25). Wie die Verbraucherzentrale jetzt mitteilt, können sich Betroffene ab sofort der Klage anschließen. Dazu müssten sie sich im Klageregister eintragen.
"Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."
In dem Verfahren gehe es um die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022 von bis zu 20,90 Euro jährlich. sei die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten. "Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch", erläutert Schuldzinski.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, PM vom 13.01.2026