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07.01.2026

Stromausfall in Berlin: Land verzichtet auf City Tax bei Hotelübernachtungen

Das Land Berlin unterstützt die vom Stromausfall im Südwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten Verzicht auf die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax). Für die Dauer der bestehenden Notlage werde bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben, teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit.

Mit dieser Maßnahme trage das Land Berlin der außergewöhnlichen Situation Rechnung, in der viele Betroffene ihre Wohnungen vorübergehend nicht nutzen können und auf eine Unterbringung in Hotels angewiesen sind. Zusätzliche finanzielle Belastungen sollen in dieser Notsituation ausdrücklich vermieden werden.

Ein entsprechendes Informationsschreiben hat die Finanzverwaltung am 05.01.206 an den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gastgewerbe (DEHOGA Berlin) übermittelt.

Rechtsgrundlage für den Steuerverzicht sei der Leitfaden Übernachtungsteuer (Tz. 5.2). Dieser stelle klar, dass Übernachtungen, die aufgrund der Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung erforderlich werden, der grundlegenden Daseinsvorsorge – dem Wohnen – dienen. Solche Übernachtungsaufwendungen seien daher nicht steuerpflichtig.

Zuständig für die Verwaltung der City Tax ist in Berlin zentral das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Der reguläre Steuersatz beträgt seit dem 01.01.2025 7,5 Prozent. Im vorliegenden Notfall finde dieser Steuersatz jedoch keine Anwendung.

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, PM vom 05.01.2026