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30.12.2025

Steuerrecht: Das ist neu im Januar

Kfz-Steuer, Pendlerpauschale, Gastronomie: Das neue Jahr bringt auch steuerlich Neuerungen.

So wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert – neuer Stichtag ist der 31.12.2030. So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung.

Zudem wird ab 01.01.2026 die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent reduziert und Gewerkschaftsbeiträge sowie Parteispenden steuerlich vergünstigt. Das Ehrenamt wird mit einer Reihe an steuerlichen Verbesserungen – unter anderem mit der Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – gestärkt.

Auch kündigt die Bundesregierung an, verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vorgehen zu wollen, indem sie Ermittlungen weiter intensiviert, Menschen vor Ausbeutung schützt und staatliche Einnahmen sichert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll werde dafür gestärkt. Ihr Datenaustausch mit anderen Sicherheitsbehörden werde verbessert und große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – ausgewertet werden. Zudem würden die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten verschärft.

Bundesregierung, PM vom 29.12.2025