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23.12.2025

Restaurantleistungen: Anweisungen aufgrund geänderten Umsatzsteuersatzes

Zum 01.01.2026 wird der ermäßigte Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder eingeführt. In diesem Zusammenhang informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) über eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).

Nach Abschnitt 10.1 Absatz 11 werde folgender Absatz 12 angefügt: "(12) Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von so genannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (zum Beispiel Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt wird."

Abschnitt 12.16 Absatz 12 Satz 2 werde wie folgt gefasst: "Es wird ebenfalls nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil mit 15 Prozent des Pauschalpreises angesetzt wird."

Laut BMF sind die Grundsätze seines Schreibens auf alle Umsätze ab dem 01.01.2026 anzuwenden. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten werde es aber nicht beanstandet, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die in der Nacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2025 geltende Regelsteuersatz von 19 Prozent angewandt wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.12.2025, III C 2 - S 7220/00023/014/027