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18.12.2025

Wegzugsbesteuerung: Neues Vordruckmuster

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nebst Erläuterungen bekannt gegeben.

Das mit dem vormaligen Schreiben vom 15.07.2024 veröffentlichten Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz alte und neue Fassung wurden aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und im Hinblick auf die durch das Jahressteuergesetz 2024 für Anteile an Investmentfonds (§ 19 Absatz 3 Investmentsteuergesetz – InvStG) und an Spezial-Investmentfonds (§ 49 Absatz 5 InvStG) eingeführte Wegzugsbesteuerung ergänzt.

Weiter teilt das BMF mit, dass die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der genannten Mitteilungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle noch nicht abgeschlossen sind. Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 6 AStG alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG sei daher spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I das mit diesem Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster nebst Anleitung zu verwenden. Der Vordruck sei auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Er stehe voraussichtlich ab dem 01.01.2026 im Formular-Management-System als ausfüllbares Formular bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.12.2025, IV B 5 - S 1369/00008/002/085