18.12.2025
Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab, welchen Baum man für das Fest kauft – und bei wem. Dann können 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) klärt auf.
Die höchste steuerliche Belastung habe, wer einen künstlichen Baum oder einen bereits geschmückten Weihnachtsbaum kauft: Dafür würden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Günstiger werde es bei einem echten Nadelbaum. Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaum-Zucht – außerhalb des Waldes – kauft, zahlt laut BdSt nur noch 7,8 Prozent Umsatzsteuer. Im Baumarkt- oder Gartencenter werde es noch günstiger: Hier gelte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Der Forstwirt könne den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Kunden abgeben. Und beim Kleinunternehmer werde gar keine Steuer fällig.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 17.12.2025