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18.12.2025

Statt Riester-Rente: Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen

Die Bundesregierung hat eine Reform der privaten Altersvorsorge und Eckpunkte für die Einführung einer Frühstart-Rente beschlossen.

Mit der Reform soll die Riester-Rente abgelöst werden. Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden.

Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben soll als neue Produktkategorie eingeführt werden. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) ermöglicht das höhere Renditechancen. Daneben solle es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte geben, bei denen das garantierte Kapital 80 oder 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf.

Die starre Grundzulage von 175 Euro soll von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst werden. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro soll es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sollen es 20 Cent pro Euro sein. Der maximale geförderte Eigenbeitrag soll sich somit auf 1.800 Euro pro Jahr belaufen. Zusätzlich soll die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro erhöht werden.

Anbieter sollen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten müssen.

Die Bundesregierung will die Kosten für die Bürger reduzieren. Die Abschluss- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Zudem geht die Regierung davon aus, dass es durch neue Produkte, neue Anbieter und Vereinfachungen mehr Wettbewerb geben wird.

Mehr Wettbewerb und eine flexiblere Auszahlungsphase werde es auch geben, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) ohne Restkapitalverrentung zulässig sein sollen.

Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird nach Angaben des BMF beibehalten. Zudem bleibe der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus solle das System grundlegend vereinfacht werden, unter anderem durch eine beitragsproportionale Ausgestaltung der Zulagen und den Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung.

Die geplante Frühstart-Rente soll laut BMF die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von zehn Euro pro Monat stärken. Die individuellen Depots würden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen.

Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, soll es eine kollektive Anlagelösung geben. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung könnten die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.

Die neue private Altersvorsorge soll zum 01.01.2027 starten. Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen rückwirkend zum 01.01.2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 17.12.2025