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11.12.2025

Grundsteuer: BdSt und Haus & Grund rufen Bundesverfassungsgericht an

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt hat, bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln rechtlich vorerst bestehen. Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland kündigen an: Sie werden gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterstützen.

"Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht", erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. "Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben." BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: "Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen."

Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. "Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar", sagte Warnecke. Und für Holznagel droht die Grundsteuer "zum intransparenten Flickenteppich zu werden." Genau das wolle man mit der Verfassungsbeschwerde verhindern.

Bund der Steuerzahler, PM vom 10.12.2025