04.12.2025
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig auf eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie geeinigt. Die EU-Kommission begrüßt das: Die neuen Vorschriften stärkten den Schutz von Reisenden und verbesserten die Lage im Pauschalreisesektor, der sich hauptsächlich aus kleinen und mittleren Unternehmen und Kleinstunternehmen zusammensetzt.
Die Pauschalreiserichtlinie gilt laut Kommission für vorab vereinbarte Pauschalreisen, aber auch für Kombinationen verschiedener Arten von Reiseleistungen wie Unterbringung oder Autovermietung. Sie biete den Verbrauchern ein hohes Schutzniveau. Die COVID-19-Krise, die zu Massenannullierungen geführt habe, habe mehrere Lücken und Probleme bei der Anwendung der Richtlinie aufgezeigt und zu einer Überarbeitung der geltenden Vorschriften geführt.
Die neuen Vorschriften würden die Rechte von Reisenden auch in Krisensituationen und die Reisebranche insgesamt stärken. Sie bieten laut Kommission sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern Rechtssicherheit.
Europäische Kommission, PM vom 03.12.2025