26.11.2025
Spielzeug wird im EU-Schnellwarnsystem am zweithäufigsten als gefährliches Verbraucherprodukt gemeldet. Neue Vorschriften sollen jetzt in der EU dafür sorgen, dass weniger unsicheres Spielzeug verkauft und Kinder besser vor den von Spielzeug ausgehenden Gefahren geschützt werden.
In der EU gebe es zwar einige der weltweit strengsten Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug – doch noch immer gelange gefährliches Spielzeug in Kinderhände, erläutert das Europäische Parlament. Die Abgeordneten bestätigten deshalb am 25.11.2025 die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern besser schützen sollen. Mit dieser Aktualisierung der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 reagiert die EU darauf, dass zunehmend im Internet eingekauft wird (auch bei Nicht-EU-Anbietern) und immer häufiger Digitaltechnik zum Einsatz kommt. Für die Umsetzung der neuen Maßnahmen haben die Mitgliedstaaten und die Industrie vier Jahre Zeit.
Nach den neuen Vorschriften wird das geltende Verbot krebserzeugender und erbgutverändernder sowie fortpflanzungsgefährdender Stoffe auf Chemikalien ausgedehnt, die für Kinder besonders schädlich sind: Zum Beispiel Stoffe, die das Hormonsystem (endokrine Disruptoren) oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die giftig für die Haut und andere Organe sind. Verboten ist künftig auch, vorsätzlich per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS beziehungsweise Ewigkeitschemikalien) und die gefährlichsten Arten von Bisphenolen zu verwenden. Ein Verbot gilt künftig außerdem für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden.
Bevor Hersteller ein Spielzeug auf den Markt bringen, müssen sie künftig eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchführen, darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung müssen auch Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugs geprüft werden sowie Aspekte, bei denen Kinder besonders anfällig beziehungsweise schutzbedürftig sind. Beispielsweise sollten Hersteller bei digitalem Spielzeug gegebenenfalls gewährleisten, dass keine Gefahr für die geistige Gesundheit von Kindern ausgeht.
Die neuen Vorschriften sollen dank besserer Durchsetzung und effizienterer Zollkontrollen dafür sorgen, dass weniger unsicheres Spielzeug in die EU gelangt. Jedes Spielzeug muss über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass verfügen, der beweist, dass es den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Der Produktpass soll für bessere Rückverfolgbarkeit von Spielzeug sowie für einfachere und effizientere Marktüberwachung und Zollkontrollen sorgen. Verbrauchern soll er außerdem einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen bieten, beispielsweise mithilfe eines QR-Codes.
Mit der Verordnung werden die Anforderungen an Wirtschaftsakteure (wie Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister) präzisiert und verschärft. So müssen zum Beispiel die Hersteller Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen, und wenn sich zeigt, dass von einem Spielzeug Gefahr ausgeht, müssen sie Korrekturmaßnahmen ergreifen sowie Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherschaft sofort darüber informieren.
Da immer mehr Spielzeug im Internet verkauft und beworben wird, müssen Online-Marktplätze ihre Plattformen so gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können. Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste als "rechtswidrige Inhalte".
Die neuen Regeln treten laut EU-Parlament 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Europäisches Parlament, PM vom 25.11.2025