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26.11.2025

Altenpflege: Mindestlöhne sollen erneut steigen

Am 19.11.2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum 01.07.2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.

Die Pflegemindestlöhne würden hierbei nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Für Pflegehilfskräfte empfehle die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 18,26 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde. Sie gelten laut BMAS einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfehle die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser solle weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche) betragen. Die Pflegekommission habe sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis zum 30.09.2028 ausgesprochen.

Das BMAS strebt eigenen Angaben zufolge an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnung festzusetzen. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Hintergrund: Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeit- beziehungsweise Dienstgeber und Arbeit- beziehungsweise Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen. Sie amtiert für fünf Jahre.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 25.11.2025