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21.11.2025

Einfaches Bauen: Gebäudetyp E auf den Weg gebracht

Der Gebäudetyp E soll das Bauen in Deutschland einfacher, günstiger und schneller machen. Bundesjustizministerium und Bundesbauministerium haben nun gemeinsam ein Eckpunktepapier vorgelegt, auf dessen Grundlage dieser Gebäudetyp etabliert werden soll.

"Der Gebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem", sagte Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD). Bislang werde in Deutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei gehe gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger. Nicht jeder brauche die fünfte Steckdose im Wohnzimmer. "Mit dem Gebäudetyp-E-Vertrag wollen wir einen praktikablen Weg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten – wenn alle Vertragsparteien das wollen."

Der Gebäudetyp E stehe für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Zumeist würden mit diesem Schlagwort Neubauprojekte bezeichnet, bei denen durch einfaches und innovatives Bauen Kosteneinsparungen erzielt werden, ohne dass dabei die Wohnqualität leidet. Das könne beispielsweise die Konstruktion und Technik betreffen, aber auch den Verzicht auf Komfortstandards bei der Ausstattung bedeuten. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften sei hingegen nicht gemeint. Der Gebäudetyp E sei sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.

Die Eckpunkte des Justiz- und des Bauministeriums sehen zunächst die Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags vor. Damit soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit eröffnet werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen. Der Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Der Verbraucherschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards.

Weiter soll der Gebäudetyp E in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Dazu sollen die geplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden. Insbesondere sollen vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemacht und das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden. Beispielsweise sollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.

In einem nächsten Schritt soll ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.

Bundesjustizministerium, PM vom 20.11.2025