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18.11.2025

Bielefelder Weihnachtsmarkt: Wird auch weiterhin von städtischer GmbH ausgerichtet

Der Bielefelder Weihnachtsmarkt wird bereits seit Jahren von einer städtischen Tochtergesellschaft, der Bielefeld Marketing GmbH, privat organisiert. Dabei bleibt es auch dieses Jahr. Eine Konkurrentin konnte sich nicht durchsetzen.

Sowohl die Bielefeld Marketing GmbH als auch die neue Bewerberin möchten den Weihnachtsmarkt in den Jahren 2025 bis 2029 in der Bielefelder Innenstadt veranstalten. Dabei planten beide für den aus früheren Jahren genutzten Veranstaltungsbereich, der auch den Altstädter Kirchplatz einschließt. Den Nachweis, über diese Fläche verfügen zu können, erbrachte allein die Bielefeld Marketing GmbH.

Laut OVG durfte die Stadt daher die Festsetzung des Marktes zugunsten der anderen Bewerberin ablehnen. Denn beim Altstädter Kirchplatz handele es sich um eine nicht-städtische Fläche. Die Konkurrentin habe nicht nachgewiesen, dass sie über diese verfügen darf. Der Antrag, mit dem sie sich beworben habe, sei daher nicht festsetzungsfähig.

Über die nicht-städtischen Flächen, auf denen der Weihnachtsmarkt auch stattfinden soll, könne zwar auch die Stadt nicht verfügen. Für deren Nutzungsmöglichkeit habe die Bielefeld Marketing GmbH aber selbst gesorgt.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2025, 4 B 1206/25, unanfechtbar