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17.11.2025

Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024: Steuerberaterverband bittet erneut um Schonfrist

In Steuerkanzleien sind die Nachwirkungen der Corona-Pandemie noch immer spürbar. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert deshalb für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 erneut eine Fristverlängerung.

Die Zusatzbelastungen für Steuerberater zögen sich weiter hin. Vor allem die Corona-Schlussabrechnungen forderten den Berufsstand weiterhin heraus und würden noch bis 2026 hinein andauern.

Die in den vergangenen Jahren gewährten Schonfristen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften hätten die Steuerberatungsbranche spürbar entlastet, so der DStV.

Auch im Hinblick auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 hat der Verband daher mit Schreiben an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gebeten, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bis Ende April 2026 zu verzichten. Nur so könnten die Kanzleien auch für die Erstellung der Steuererklärungen – für den Veranlagungszeitraum 2024 ende deren reguläre Abgabefrist ebenfalls zum 30.04.2026 – den seitens des Gesetzgebers gewährten "Zeitpuffer" tatsächlich nutzen, meint der DStV. Schließlich seien die Arbeiten zu Steuererklärungen und Jahresabschlüssen eng miteinander verzahnt. Ohne eine solche Schonfrist bliebe den Praxen angesichts der gesetzlichen Offenlegungsfrist zum 31.12.2025 kaum ausreichend Spielraum.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 14.11.2025