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12.11.2025

Pflegeetikett beachtet: Reinigung haftet nicht für Flecken auf Luxusjacke

Ein Mann bringt seine Luxus-Daunenjacke zur Reinigung. Als er sie wieder abholt, weist sie große Flecken auf. Weil die Reinigung nachweislich die Reinigungsvorgaben des Herstellers beachtet hat, haftet sie nicht.

Die Jacke einer Luxusmarke war mit Lederbesätzen versehen. "Nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100° C, keine chemische Reinigung im Lösemittel", so die Reinigungsvorgaben auf dem Etikett. Die Reinigungsfirma behauptete, diese beachtet zu haben. Die Flecken rührten daher, das die Lederbesätze wohl nicht farbecht gewesen seien. Der Eigentümer der Jacke wollte den Neuwert der Jacke dennoch ersetzt haben. Kostenpunkt: 1.200 Euro.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab, nachdem ein Sachverständiger schlüssig und nachvollziehbar vorgetragen hatte, dass die Flecken nicht auf einer unsachgemäßen Reinigung der Jacke beruhen, sondern die Lederbesätze aufgrund eines Materialfehlers abgefärbt haben.

Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2025, 172 C 17342/22, rechtskräftig