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11.11.2025

Steueränderungsgesetz: DFB-Präsident zufrieden

DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2558) gelobt. "Viele der Dinge, die uns am Herzen liegen, spiegeln sich in diesem Steueränderungsgesetz wider", sagte Neuendorf, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, am 10.11.2025 in einer öffentlichen Anhörung.

Dem DFB ging es beispielsweise um die geplante Anhebung der steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 und 960 Euro. "Erhebliche Verbesserungen" gebe es auch im Bereich der Steuerbürokratie, die vor allem kleine Vereine belaste.

Positiv bewertet Neuendorf auch die geplanten Änderungen im Bereich E-Sport. Hier sehe der Gesetzentwurf eine rechtssichere steuerliche Abgrenzung vor. In seiner schriftlichen Stellungnahme fordert der DFB, "dass gemeinnützige Fußballvereine in ihrem ideellen Bereich auch E-Sport-Angebote anbieten können, ohne dadurch in eine gemeinnützigkeitsrechtliche Rechtsunsicherheit zu geraten." Zur Frage der Definition von E-Sport erklärte der DFB-Präsident, dass es dazu eine Debatte im Fußball gebe. Klar müsse sein, dass "gewaltverherrlichende Spiele" ausgeschlossen werden müssten.

Der DFB lobt ferner, dass Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten sollen und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro steigen soll.

Raoul Didier vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, sprach sich für eine steuerliche Gleichstellung von Gewerkschaftsmitgliedern mit Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus. Er verwies dabei auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Dazu heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des DGB: "Soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser durch einen Gewerkschaftsbeitrag auf ein Durchschnittseinkommen bereits annähernd zur Hälfte aufgezehrt. Damit geht der Steuergesetzgeber zu Unrecht davon aus, dass Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern regelmäßig ein gleich hoher Aufwand entsteht."

Mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ebenfalls verankerte Verbot, diese einzuschränken oder zu behindern, halte der DGB es daher für geboten, die Mitgliedsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag geltend machen zu können – unabhängig davon, ob die Werbungskosten die Höhe des Pauschbetrages überschreiten.

Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie in der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Zur geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz erklärte er, dass derzeit gesetzliche Vorhaben auf die Generierung von Wirtschaftswachstum zielen sollten. Ihm sei nicht klar, wie die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie dazu beitrage. Auch zur Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer äußerte Dullien sich kritisch.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er zu den beiden Maßnahmen: "Sie begünstigen zudem Haushalte mit hohem Einkommen. Es wird empfohlen, auf diese Maßnahmen zu verzichten." Stattdessen empfahl Dullien in der Anhörung eine Erweiterung des Mobilitätsgeldes und einer Erhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen.

Susanne Uhl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, warnte, dass von der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie vor allem die Systemgastronomie profitieren werde, aber nicht Betriebe im ländlichen Raum oder in strukturschwachen Gebieten. Eine Steuersenkung müsse sich "vor dem Hintergrund einer mehr als angespannten Haushaltslage mehr als gut begründen lassen", mahnt die NGG in ihrer schriftlichen Stellungnahme.

Die geplanten Maßnahmen in der Gastronomie führten zu staatlichen Mindereinnahmen von vier Milliarden pro Jahr, die dann nicht mehr für Sozialausgaben zur Verfügung stünden. "Dass es keinen Abbau sozialstaatlicher Leistungen geben darf, steht für NGG außer Frage." Dies sei der NGG vor allem auch deshalb wichtig, weil rund 50 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich arbeiteten, "also tendenziell auf aufstockende Leistungen des Sozialstaates, auf Wohngeld, angewiesen" seien.

Kritisch zu den Maßnahmen in dem Gesetzentwurf äußerte sich auch Fritz Söllner, Finanzwissenschaft-Professor an der TU Ilmenau und geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. Er stellte generell den ermäßigten Steuersatz infrage und schlug vor, auf diesen zu verzichten und dafür den normalen Satz abzusenken. Das helfe, Abgrenzungsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In der Anhörung wie in seiner schriftlichen Stellungnahme spricht sich Söllner mit Blick auf die Entfernungspauschale dafür aus, "die Einkommensteuer generell zu senken und dafür Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen entweder ersatzlos abzuschaffen oder durch einen allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag zu ersetzen". Söllner weiter: "Erste Schritte zum Zurückschneiden des Wildwuchses dieser Vergünstigungen hat vor Kurzem die Expertenkommission 'Bürgernahe Einkommensteuer' des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen (Bundesministerium der Finanzen 2024) – bislang freilich ohne politische Resonanz."

Thema der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch Anträge der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/2363) und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2558).

Deutscher Bundestag, PM vom 10.11.2025