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11.11.2025

Asbest im Kleingarten: Berechtigt nicht zum Rücktritt

Asbest auf dem Dach einer Gartenlaube mag beunruhigend klingen, berechtigt aber nicht automatisch zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.

Ein Ehepaar kaufte eine gepachtete Kleingartenparzelle. Auf der Parzelle stand eine Laube mit einem Dach aus teilweise brüchigen Eternitplatten, also asbesthaltigem Material. Erst nach der Übergabe der Parzelle fiel das dem Paar auf. Es wollte die Parzelle zurückgeben und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das LG Lübeck wies die Klage ab, das Paar könne den Vertrag nicht rückabwickeln. Denn Asbest auf dem Laubendach stelle für sich genommen keinen Mangel dar. Anders sei es bei Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr. Ein beauftragter Sachverständiger habe eine solche hier aber nicht feststellen können. Selbst von den brüchigen Platten gehe keine nennenswerte Gefahr aus, da sich diese im Freien auf dem Dach befänden.

Landgericht Lübeck, Urteil vom 23.10.2025, 3 O 131/22, nicht rechtskräftig