04.11.2025
Nach langer Erkrankung war einem Polizeikommissar amtsärztlich bescheinigt worden, dass er allgemein dienstunfähig ist. Der Grund: er sei weder stressresistent noch konfliktfähig. Auch anpassen könne er sich nicht. Er wurde aufgrund dessen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Sein hiergegen gerichteter Eilantrag war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Aachen erfolglos.
Der 1964 geborene Beamte war im Polizeivollzugsdienst tätig. Bereits 2013 war wegen festgestellter Polizeidienstunfähigkeit ein Wechsel in die allgemeine Beamtenlaufbahn vorgesehen. Dieser konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, weil der Mann seine zehnmonatige Erprobungszeit krankheitsbedingt nicht abschloss. In der Folgezeit war er weiterhin erkrankt, ein Arbeitsversuch im Jahr 2021 scheiterte. Seit August 2021 verrichtet er keinen Dienst mehr.
Im November 2023 stellte eine Amtsärztin seine allgemeine Dienstunfähigkeit fest: Wegen seiner fehlenden Stressresistenz und seines fehlenden Anpassungsvermögens, der Beeinträchtigung des Durchhaltevermögens, seiner Frustrationsintoleranz und der fehlenden Konfliktfähigkeit sei seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Das Polizeipräsidium Aachen versetzte ihn daher im Juni 2025 in den vorzeitigen Ruhestand.
Das hiergegen gerichtete Eilverfahren hatte keinen Erfolg. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zurruhesetzung als gegeben und die Feststellungen der Amtsärztin als schlüssig und nachvollziehbar an. Mit seinen Einwänden, er sei wieder genesen und die Amtsärztin habe keine ausreichende Fachkompetenz sowie ohne hinreichende Grundlage entschieden, drang er nicht durch. Laut VG Aachen wirkte der Antragsteller im Verfahren nicht ausreichend mit und legte unter anderem keine ausreichenden aktuellen ärztlichen Bescheinigungen vor.
Gegen den Beschluss kann er Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.10.2025, 1 L 938/25