28.10.2025
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben die Überarbeitung der Richtlinie angenommen, die die Vertretung von Arbeitnehmern in großen multinationalen Unternehmen wirksamer machen soll. Damit wird die bestehende Richtlinie über Europäische Betriebsräte geändert. Vor allem die Vorschriften in Bezug auf den Aufbau dieser Betriebsräte, ihre Ressourcen und den Schutz ihrer Mitglieder sollen klarer gestaltet werden.
Der Umfang der länderübergreifenden Angelegenheiten soll präzisiert werden, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, von denen Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedstaaten erheblich betroffen sind, die Verpflichtung zur Unterrichtung und zur Anhörung eines Betriebsrats nach sich ziehen, ohne dass dies für alltägliche Entscheidungen oder Fragen, die die Arbeitnehmer nur am Rande berühren, gilt.
Die überarbeitenden Vorschriften sollen auch sicherstellen, dass Informationen nur dann vom Unternehmen zurückgehalten beziehungsweise als vertraulich behandelt werden können, wenn objektive Kriterien erfüllt sind und solange die Gründe bestehen, die diese Einschränkung rechtfertigen.
Die Richtlinie soll auch die Bestimmungen in Bezug auf den Zugang zur Justiz und (sofern relevant) zu Verwaltungsverfahren stärken – unter anderem, indem gewährleistet wird, dass die Kosten für Betriebsräte in Bezug auf Rechtsvertretung und Teilnahme an Gerichtsverfahren gedeckt werden.
Sie wird nach Angaben des Rates nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen und sie spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwenden.
Rat der Europäischen Union, PM vom 27.10.2025