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20.10.2025

Steueränderungsgesetz 2025: Bundesrat warnt vor erheblichen Steuerausfällen

Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat zum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 positioniert. Das Gesetzespaket der Bundesregierung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen steuerlich entlastet werden sollen – unter anderem durch eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen würden, die zur Hälfte von den Ländern und Gemeinden zu tragen seien. Nach Berechnungen entstünden den Ländern so Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro und den Gemeinden von etwa 1,4 Milliarden Euro. 

Der Bundesrat erinnert daran, dass Länder und Kommunen bereits vor großen strukturellen Herausforderungen stünden. Steigende Ausgaben für Bildung, Betreuung, Gesundheit, innere Sicherheit, Integration, Digitalisierung, Klimaschutz und Sozialleistungen erhöhten den finanziellen Druck. Das Ausgabenwachstum übersteige die Entwicklung der Einnahmen deutlich. Die erwarteten Mindereinnahmen würden die Haushaltslage zusätzlich verschärfen und die Handlungsfähigkeit der Länder und Gemeinden weiter einschränken.

Daher halten die Länder eine Verständigung mit dem Bund über eine dauerhafte und umfassende Entlastung der Länder- und Gemeindehaushalte für notwendig. Sie fordern die Bundesregierung auf, die zu erwartenden Steuermindereinnahmen zu kompensieren.

Zudem schlagen sie vor, dass Restaurants neben Barzahlung künftig auch eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten müssten. Dies könne zu mehr Steuerehrlichkeit beitragen und helfen, die Steuerausfälle auszugleichen.

Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme des Getränkeausschanks – ab dem 01.01.2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent zu senken. Ziel ist es, die Branche zu stärken und zur Stabilisierung der Preise beizutragen. Vom reduzierten Steuersatz sollen auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren. Insgesamt erwartet die Bundesregierung dadurch eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Betriebe und Verbraucher.

Ebenfalls zum 01.01.2026 soll die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben werden. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies entspräche einer Entlastung von rund 1,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Zudem soll die bisher befristete Mobilitätsprämie dauerhaft fortgeführt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Haftungsprivilegien im Vereinsrecht für ehrenamtlich Tätige auszuweiten. Damit solle das Ehrenamt rechtlich besser abgesichert, die gesellschaftliche Anerkennung gestärkt und mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen gewonnen werden.

Die Stellungnahme des Bundesrats wird der Bundesregierung weitergeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug, das Gesetz zu beschließen. Anschließend kommt es erneut zum Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.

Bundesrat, PM vom 17.10.2025