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20.10.2025

Wehrdienstreform: Bundesrat für stärkere zivile Verteidigung

Die Länder haben sich zur geplanten Modernisierung des Wehrdienstes geäußert. Mit dem Vorhaben möchte die Bundesregierung die Bundeswehr an die veränderte Sicherheitslage in Europa anpassen.

In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, Russland habe mit seinem Angriff auf die Ukraine die europäische Friedensordnung völkerrechtswidrig verletzt und bleibe auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für die Sicherheit in Europa. Es bestehe hoher Handlungsdruck, die gesamtstaatliche Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Die Länder fordern, auch die zivile Verteidigung stärker zu berücksichtigen. Nur wenn äußere und innere Sicherheit parallel gestärkt würden, könne die Resilienz des Staates erhöht werden.

Kern des Gesetzentwurfs ist ein "neuer Wehrdienst". Er soll zunächst auf Freiwilligkeit basieren, enthält jedoch auch verpflichtende Elemente – etwa eine allgemeine Wehrerfassung und die Wiedereinführung der Musterung ab 2027. Jungen Männern, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, soll eine Bereitschaftserklärung abverlangt werden. Sie müssen sich zudem mustern lassen. So will die Bundesregierung ein genaueres Bild über potenzielle Wehrpflichtige und ihre Qualifikationen gewinnen.

Zudem plant die Bundesregierung, den Grundwehrdienst per Rechtsverordnung – mit Zustimmung des Bundestages – auch ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall reaktivieren zu können, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordert.

Ziel des Gesetzes sei es, die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte zu verbessern, so die Bundesregierung. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe gezeigt, dass die Landes- und Bündnisverteidigung neu bewertet werden müsse. Russland könne innerhalb weniger Jahre in der Lage sein, NATO-Gebiet anzugreifen. Auch Deutschland müsse daher seine Verteidigungsfähigkeit deutlich erhöhen. Die Bundeswehr solle wieder stärker auf Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet und personell robuster aufgestellt werden.

Als nächstes beschäftigt sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.

Bundesrat, PM vom 17.10.2025