Zurück

09.12.2022

Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zu Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen

Das Bundeskabinett hat am 07.12.2022 den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen.

Mit dem geplanten Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen umgesetzt werden. Die Richtlinie zielt nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJ) darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen solle aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (so genanntes public Country by Country Reporting on Taxes). Die Richtlinie ist laut BMJ bis zum 22.06.2023 in das deutsche Recht umzusetzen.

Neben der Richtlinienumsetzung sollen im Handelsgesetzbuch punktuelle weitere Änderungen vorgenommen werden.

Bundesjustizministerium, PM vom 07.12.2022