Zurück

04.10.2022

Umsatzsteuer auf Gas: Bundestag beschließt befristete Senkung auf sieben Prozent

Schon vom 01.10.2022 an soll Gas sowie Fernwärme nur noch mit sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert werden, befristet bis zum 31.03.2024. Der Bundestag hat 30.09.2022 mit breiter Mehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BT-Drs. 20/3530) beschlossen. Für den Entwurf in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

Die Einbeziehung der Fernwärme in die Steuersenkung hatte der Finanzausschuss des Bundestages zuletzt noch auf Antrag der Koalitionsfraktionen in einer Sondersitzung beschlossen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 mit Änderungsanträgen in den Gesetzentwurf eingefügt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/3744) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hat gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Bericht über die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (BT-Drs. 20/3745) vorgelegt. Ein ursprünglich von der Unionsfraktion zum Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/3758), der namentlich abgestimmt werden sollte, wurde zurückgezogen. Darin hatten CDU/CSU gefordert, die Gaspreisanpassungsverordnung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. Die Senkung betrifft den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. Wie die Fraktionen schreiben, entspricht dies dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden.

Zur Begründung heißt es, die steigenden Energiepreise seien bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürger. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, könnten diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen. Von den Unternehmen erwarten die Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahre 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.

Der Finanzausschuss hatte dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf am 28.09.2022 zugestimmt. Mit Änderungsanträgen hatten die Koalitionsfraktionen zuvor noch die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 eingefügt. Der Änderung stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.

In einer Sondersitzung am Nachmittag desselben Tages stimmte der Ausschuss einer weiteren Änderung zu: Die ab 01.10.2022 vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird auch für Fernwärme gelten. Für die von den Koalitionsfraktionen beantragte Einbeziehung der Fernwärme votierten alle Fraktionen. Für den Gesetzentwurf insgesamt stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke, die sich wegen rechtsförmlicher Bedenken enthielt.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.09.2022