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04.10.2022

Grundnahrungsmittel: Anträge zur Senkung der Mehrwertsteuer erfolglos

Der Bundestag hat am 30.09.2022 zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln "Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel aussetzen" (BT-Drs. 20/2077) und "Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren" (BT-Drs. 20/2576) mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt. Die AfD enthielt sich bei den Abstimmungen, zu denen der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/3622) vorgelegt hatte.

Im ersten Antrag (BT-Drs. 20/2077) hatte die Linksfraktion die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf null gesetzt wird. Sie sollte zudem sicherstellen, dass die Reduzierung der Steuer auch bei den Verbrauchern ankommt. Im Antrag wurde außerdem die Errichtung einer staatlichen Preisbeobachtungsstelle verlangt, die die Entwicklung der Erzeuger- und Lebensmittelpreise für Endverbraucher in der gesamten Lebensmittelkette überwachen soll.

Zur Begründung hieß es, die Teuerungswelle sei in den Supermärkten angekommen. Allein im April 2022 hätten sich die Preise für Nahrungsmittel um 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöht. Die nächste Welle von Lebensmittel-Preiserhöhungen sei bereits jetzt absehbar. Als Beispiele für extreme Preiserhöhungen nannte die Fraktion unter anderem Gurken, die um 30,3 Prozent teurer geworden seien, und Salat, der sich um 17 Prozent verteuert habe. Sonnenblumenöl sei um 22,5 Prozent teurer geworden.

Höhere Lebensmittelpreise träfen vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, da sie einen höheren Teil ihres Einkommens für Nahrungsmittel ausgäben als Spitzenverdiener, argumentierte die Fraktion. Die Bevölkerung in diesem Einkommensbereich werde durch keine andere Steuer so stark belastet wie durch die Mehrwertsteuer. Eine Steuerbefreiung für Nahrungsmittel sei europarechtlich möglich.

In ihrem zweiten Antrag (BT-Drs. 20/2576) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf zu definieren, "welche Nahrungsmittel in Deutschland üblich und damit als Grundnahrungsmittel zu werten sind". In diese Liste seien zudem Nahrungsmittel aufzunehmen, "die aktuellen Verzehrgewohnheiten" entsprächen. Dazu zählten vor allem "alle Lebensmittel wie Milch- und Fleischersatzprodukte, Obstsäfte, Mineralwasser sowie Babynahrung".

Deutscher Bundestag, PM vom 30.09.2022