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18.08.2022

Flüchtlingsaufnahme: Single-Eltern verlieren ihren Entlastungsbetrag nicht

Erleichternde Nachrichten für alleinerziehende Mütter oder Väter, die Flüchtlinge aus der Ukraine in ihrem Haushalt in diesem Jahr aufgenommen haben oder noch aufnehmen werden: Sie müssen nicht fürchten, dass sie deshalb den steuerlichen Entlastungsbetrag von zumindest 4.008 Euro im Jahr verlieren, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Darauf hätten sich Bund und Länder geeinigt, wie das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein in einem aktuellen Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (VI 305 - S 2223 - 711) bestätigt habe.

Laut BVL erhalten Mütter oder Väter eine steuerliche Entlastung, wenn sie allein mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, für die sie Kindergeld bekommen. Für das erste Kind im Haushalt gebe es bis zu 4.008 Euro; für jedes weitere Kind zusätzlich 240 Euro. "Zieht ein Erwachsener auf Dauer mit ein, fällt normalerweise der Entlastungsbetrag weg, wenn sie gemeinsam einen Haushalt führen", erklärt Erich Nöll. Diese regelmäßige Streichung des Freibetrags erfolge jedoch nicht mehr, wenn volljährige Flüchtlinge aus der Ukraine 2022 im Haushalt aufgenommen werden.

Nöll ergänzt: "Single-Eltern erhalten den Entlastungsbetrag natürlich wie bisher, wenn ein Kind erwachsen wird und sie weiter für den Nachwuchs Kindergeld erhalten". Auch pflegebedürftige Erwachsene mit Pflegegrad 1 bis 5 oder Unterhaltsbedürftige im Haushalt der Single-Eltern gefährdeten den Freibetrag nicht.

Dagegen erhielten alleinerziehende Flüchtlinge die in einem Haushalt in Deutschland aufgenommen wurden und sich an der Haushaltsführung beteiligen, den Entlastungsbetrag nicht.

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 09.08.2022