Zurück

18.08.2022

Bundeskanzleramt: Muss Journalisten keine Auskünfte zu für Ex-Kanzler Schröder vereinbarten Gesprächsterminen geben

Ein Journalist hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne handele. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig.

Damit hat das OVG den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21.06.2022 (VG 27 L 68/22) im Ergebnis bestätigt.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, OVG 6 S 37/22, unanfechtbar